Barrierefreiheitserklärung

Bei der Internetseite „lernen-im-aa.de“ handelt es sich nicht um eine öffentlich zugängliche Webpräsenz, sondern um eine intern genutzte Fortbildungsmöglichkeit, die nur von Mitarbeitern des Auswärtigen Amts und dem Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten genutzt wird.

Die Webschnittstelle dieser Moodle-Website wurde, so weit es möglich ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich gemacht.

Produktbeschreibung: Moodle Open-Source-Lernmanagementsystem des Projekts „lernen-im-aa.de“
Version: 4.1.10
Link zur Moodle-Website: www.lernen-im-aa.de
Kontaktinformationen: 1-ak-4-16@auswaertiges-amt.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Website ist wegen der unten genannten Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei.

Besonderes Merkmal der Lernplattform ist die Erstellung von Kursen durch Dozent*innen und anderen, sodass viele verschiedene Personen Lehrmaterialien zur Lernplattform beitragen. Da nicht alle Beteiligten über die gleichen Kenntnisse im Bereich der barrierefreien Gestaltung verfügen, weisen die in Moodle abgelegten Informationen keine einheitliche Barrierefreiheit auf. Die Dozent*innen werden regelmäßig auf Neuerungen hingewiesen.

Folgende Erfolgskriterien Stufe A nach WCAG 2.1 werden nur teilweise erfüllt:

Folgende Erfolgskriterien Stufe AAA nach WCAG 2.1 werden nur teilweise erfüllt:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.07.2024 erstellt.
Diese Erklärung wurde am 09.07.2024 letztmalig überprüft.

Angewandte Bewertungsmethoden

Die Daten wurden aus dem offiziellen Bericht über die Konformität mit der Barrierefreiheit übernommen, welcher auf einer Prüfung der offiziellen Moodle-Seite Version 4.0 basiert. Bewertungsmethoden werden im Bericht genannt: „Im Mai 2023 erhielt Moodle 4.0 die Akkreditierung nach WCAG 2.1 Level AA.

Der Konformitätsbericht basiert auf den Ergebnissen einer Zugänglichkeitsprüfung, die von Web Key IT für eine Stichprobe von 20 Schlüsselseiten durchgeführt wurde. Diese Seiten wurden ausgewählt und von Moodle und Web Key IT als repräsentativ für die allgemeine Zugänglichkeit und Funktionalität des Moodle-Lernmanagementsystems (LMS) vereinbart.

Die Seiten wurden manuell geprüft und von einem Team von Website-Evaluator*innen gegengeprüft, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse und Kommentare gültig und umfassend sind. Separate und externe Tests dieser Seiten wurden von einer Gruppe geschulter Tester*innen durchgeführt, die alle Menschen mit Behinderung sind.

Die folgenden Tools und Anwendungen wurden im Rahmen der Prüfung verwendet:

Link zum vollständigen Konformitätsbericht von Moodle.

Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit von Moodle

In Deutschland wurde die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erlassen und legt die technischen Standards zur barrierefreien Gestaltung fest. Die meisten Prüfschritte entsprechen den Richtlinien der WCAG 2.1. Einige Prüfschritte messen darüber hinaus Anforderungen, welche die EN 301 549 zusätzlich erhebt. Eine vollständige Prüfung der oben genannten Website nach BITV-Kriterien steht noch aus.

Die Prüfung bezieht sich auf die Core-Elemente des LMS und deckt nicht zusätzlich installierte Plugins ab.

Feedback und Kontaktangaben

Eine Prüfung der aktuellen Moodle-Version der oben genannten Website steht noch aus, weshalb die hierin enthaltenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage von Moodle 4.0 zum Zeitpunkt der Zugänglichkeitsprüfung bereitgestellt werden und keinen rechtlich verbindlichen Anspruch darstellen.

Bitte setzen Sie sich mit der Projektleitung von „lernen-im-aa.de“ unter 1-ak-4-16@auswaertiges-amt.de in Verbindung, um etwaige Fehler bei der Zugänglichkeit oder bei der Behauptung der Konformität zu melden, damit diese gegebenenfalls neu bewertet und korrigiert werden können.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://www.lernen-im-aa.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Verwaltung der Akademie einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Verwaltung, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.