Gerichtsbarkeit (Nomen, f.; Pl:-en): das Recht und die Pflicht des Staates dafür zu sorgen, dass alle Gesetze beachtet werden, kollektiver Ausdruck für Gerichte
Schiedsgerichtshof, der (Nomen, m.; Pl.-höfe): eine Art Gericht, das z.B. bei internationalen Streitigkeiten eingesetzt wird, wenn beide Parteien darum bitten.
Sachverständige, der (Nomen, m.; Pl.-en): eine Person, die ein Fachgebiet so gut kennt, dass sie ein fachkundiges Urteil dazu abgeben kann
Völkerrecht, das (Nomen, n. nur Sg.): das internationale Recht, das die Beziehungen zwischen einzelnen Staaten regelt
Zuständigkeit, die (Nomen, f.; Pl.-en): der Bereich für den eine Person berechtigt ist, bestimmte Entscheidungen zu treffen oder etwas zu tun
über jemanden richten (schwaches Verb, Perfektbildung mit haben): ein (oft negatives) Urteil über jemanden fällen
ein Urteil fällen (Redewendung, schwaches Verb, Perfektbildung mit haben): ein Urteil aussprechen, über jmdn. urteilen, etwas entscheiden
Errichtung, die (Nomen, f.; Pl.-en): die Gestaltung von etwas, das es vorher noch nicht gegeben hat, der Aufbau von etwas
Auslieferung, die (Nomen,f.;Pl.-en): eine oder mehrere Personen an die verantwortlichen Organe eines (anderen) Staates übergeben
Verbrechen (Nomen, n. =Pl.): eine Straftat, die gegen das Gesetz verstößt
im Rahmen + Genitivartikel (Redewendung ): im Kontext einer bestimmten Sache, einen begrenzten Bereich umfassend
Völkerrechtskommission (Nomen, f.; nur Sg.):sie ist ein Nebenorgan der UNO und wurde 1947 von der VN Generalversammlung zur Weiterentwicklung des Völkerrechts eingesetzt.
Verstoß, der (Nomen, m.; Pl.-stöße): eine Handlung, mit der man ein Gesetz oder eine Regel verletzt
zerfallend (Adj.):auseinanderfallend, sich in einzelne Teile auflösend
Völkermord (Nomen, m.; Pl.-e): der Genozid
ad hoc (lat.): ein Tribunal, das nicht durch ein allgemeines Gesetz für die Zukunft geschaffen wurde, sondern im Nachhinein für die Aburteilung eines bestimmten Ereignisses
etwas oder jemandem Auftrieb geben (Redewendung, starkes Verb, Perfektbildung mit haben): der Schwung, der einen zu neuen Taten befähigt, die Motivation etwas durchzuführen
Verabschiedung, die (Nomen, f.; Pl.-en) hier: der offizielle Beschluss einer Entscheidung, eines Gesetzes od. Entwurfs
Römische Statut, das (Nomen, n.; nur Sg.): die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag.
ratifizieren (schwaches Verb, Perfektbildung mit haben): als gesetzgebende Körperschaft einen völkerrechtlichen Vertrag in Kraft setzen
Strafgerichtbarkeit, die (Nomen, f.;Pl.-en): Gerichtsbarkeit im Bereich des Strafrechts
willens sein (Redewendung, starkes Verb, Perfektbildung mit sein): bereit sein, etwas zu tun
Kriegsverbrechen, das (Nomen, n.; =Pl.): eine kriminelle Tat, die gegen das Kriegsrecht verstößt
Verbrechen der Aggression, das: ist ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fällt. Es beinhaltet vor allem das Verbot des Angriffskrieges.
mutmaßlich (Adj.): etwas gilt als wahrscheinlich, man nimmt es fast als sicher an
Errungenschaft, die (Nomen,f.; Pl.-en): etwas herausragend Neues auf einem bestimmten Gebiet darstellen, ein großer Fortschritt od. Neuerung
Staatengemeinschaft, die (Nomen, f.; Pl.-en): aus einer Anzahl von Staaten bestehende Gemeinschaft
eigenständig (Adj.): ohne Hilfe anderer, selbständig
Vertragsstaat, der (Nomen, m.; Pl.-en): Staat, der mit einem oder mehreren anderen einen Vertrag schließt oder geschlossen hat
sogenannt (Adj.): wird verwendet um zu beschreiben, dass jmd. od. etwas die nachfolgende Beschreibung nicht verdient, eine uneigentliche Bezeichnung, oft auch als Stilmittel der Ironie verwendet
Sicherheitsrat, der (Nomen, m.; nur Sg.): Organ der Vereinten Nationen zur Beilegung von Konflikten zwischen Staaten der Welt
Ermittlung, die (Nomen, f.;Pl.-en): Beweise od. Indizien für die Schuld einer Person finden, um sie vor Gericht bringen zu können
Urteil, das (Nomen, n.; Pl.-e): die Entscheidung des Richters am Ende eines Prozesses
Milizenführer, der (Nomen, m.; =Pl.): der Anführer einer bewaffneten paramilitärischen Gruppierung
Freiheitsstrafe, die (Nomen, f.; Pl.-en): ein Straftatbestand, der mit Freiheitsentzug bestraft wird, d.h. mit Gefängnis
jemanden verurteilen (schwaches Verb, Perfektbildung mit haben): als Richter bestimmen, dass jemand eine bestimmte Strafe bekommt