sich strafrechtlich verantworten (schwaches Verb, Perfektbildung mit haben): sich vor Gericht (für seine Taten) rechtfertigen, vor Gericht Rede und Antwort stehen
Befassung, die (Nomen, f; Pl.-en): die Beschäftigung mit einem speziellen Thema; vgl. auch: der Sicherheitsrat war mit dieser Frage befasst
Verfahren, das (Nomen, n.; =Pl.): der (gerichtliche) Prozess, wonach der Angeklagte entweder freigesprochen oder verurteilt wird
Opferschutzfonds, der (Nomen, m.=Pl.): Gelder, die für Projekte für die Opfer schwerster Verbrechen zur Verfügung gestellt werden
Wiedergutmachung, die (Nomen, f.;Pl.-en): die finanzielle Leistung, mit der man einen Schaden ausgleicht
anhängig (Adj.) ein bei einem Gericht eingeleitetes Verfahren oder Klage
jemandem Gehör verschaffen (Redewendung, schwaches Verb, Perfektbildung mit haben): bewirken, dass andere einem zuhören
jemandem etwas unterbreiten (schwaches Verb, Perfektbildung mit haben): jmd. etwas vorlegen (einen Plan oder etwas erläutern, damit er darüber entscheiden kann
etwas mit jemandem gemein haben (Redewendung, Perfektbildung mit haben):
einen gemeinsamen Anknüpfungspunkt oder Hintergrund haben
Dienstherr, der (Nomen, m.;Pl.-en) hier: die Instanz, die die oberste Aufsicht darüber inne hat, vorgesetzte Dienstbehörde
Vorverfahrensabteilung, die (Nomen, f.; Pl.-en): die Abteilung ,die sich um
das Verfahren kümmert, bei dem eine Behörde eine von ihr getroffene Entscheidung noch einmal überprüft, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird
Rechtsmittelabteilung, die (Nomen, f.; Pl.-en): die Abteilung, die mit der Berufung, Revision und Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen und auch alle anderen Rechtsbehelfe gegen eine Amtshandlung befasst ist
Amtsübernahme, die (Nomen, f.;Pl.-en): das (feierliche) offizielle Antreten eines Amtes, einer Tätigkeit, vgl. auch die Übernahme der Amtsgeschäfte
etwas wahrnehmen (Redewendung, starkes Verb, Perfektbildung mit sein) hier:
eine Aufgabe übernehmen
Komplementaritätsprinzip, das (Nomen, n. nur Sg.): das Prinzip der Komplementarität besagt, dass der IStGH nur dann tätig wird, wenn das nationale Justizsystem weder "willens" noch "fähig" ist, die betreffenden Verbrechen zu verfolgen.
Stiftung, die (Nomen, f., Pl.-en): eine gemeinnützliche Organisation, die mit dem Geld, das sie zur Verfügung hat, Aufgaben in Bereich der politischen und sozialen Bildung unterstützt.
Staatsoberhaupt, das (Nomen, n.;Pl.-häupter): ein Regierungschef, Präsident eines Landes
Mittäterschaft, die (Nomen, f.; Pl.-en): die Tatsache, dass jemand mit anderen zusammen (kriminelle) Taten verübt hat
als Wiege gelten (Redewendung, starkes Verb. Perfektbildung mit haben):
der (angenommene ) Ursprung von etwas sein, Mesopotamien gilt als Wiege der Zivilisation