Jürgen Handloegten (seit Juli 2006 im Ruhestand, zuletzt Kanzler in Riga)

„Die Momente und Ereignisse von selbst erlebter deutscher Geschichte waren für mich und meine Familie eine Bereicherung“



Herr Handloegten, im Jahr 1972 wurde der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR unterschrieben. Darin war auch die Einrichtung von Ständigen Vertretungen festgelegt worden. 1974 nahmen sie ihren Betrieb auf. Was ist der genaue Unterschied zu Botschaften?

Der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR von 1972 beinhaltete die Anerkennung der DDR als eigenen Staat, jedoch von Seiten der Bundesregierung nicht die explizite Anerkennung der DDR als Ausland. Schon damals hatte die DDR zum Ausdruck gebracht, dass die Einrichtung von Ständigen Vertretungen in Ost-Berlin bzw. Bonn nur ein Zwischenziel zum Austausch von regulären Botschaften im Sinne des WÜD bedeuten sollte. Dieses Ziel hatte die DDR-Regierung nahezu bis zum Ende ihres Bestehens immer wieder betont.

Die Bundesregierung blieb bei ihrer Position, dass der Austausch von Botschaften nicht in Frage käme, weil es auf deutschem Boden keine deutschen Botschaften geben könne. Konsularische Befugnisse wie bei Botschaften gab es zudem nicht. Die DDR setzte sich allerdings mit ihrer Absicht durch, die StäV in Berlin-Ost völlig wie eine ausländische Botschaft zu behandeln. Das entsandte Personal aus Bonn und Berlin-West erhielt daher sogenannte Protokollausweise, wodurch für uns allerdings ein jederzeit freier Zugang nach Berlin-West gewährleistet war. Nur der Leiter unserer Vertretung besaß einen Diplomatenpass, alle übrigen Angehörigen der StäV Dienstpässe. Unsere Dienst- und privaten PKWs erhielten die roten CD-Nummernschilder, das Geschäftspersonal ähnliche Sonderkennzeichen. Die DDR-Seite nahm allerdings hin, dass unser Personal mit den in der bundesdeutschen Verwaltung üblichen Dienstbezeichnungen in die allgemeine Diplomatenliste aufgenommen wurde. (Leiter als StS, die übrigen als Min.Räte, Oberregierungsräte, Amtsräte, bzw. - innen etc.)

De facto genossen wir wie die Angehörigen der Botschaften ausländischer Staaten analog zum WÜD die dort festgelegten Privilegien wie auf der anderen Seite auch die DDR- Diplomaten in Bonn, die dort allerdings zur Anmeldung in einem Annex zur Bonner Dipl.-Liste die international üblichen Bezeichnungen führten. (I.Sekretär, Handelsrat etc.)

Die DDR machte zur Auflage, dass für uns die alleinige offizielle Anlaufstelle das Ost-Berliner Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA) sein musste. Die DDR-StäV in Bonn hatte dagegen ausschließlich das Bundeskanzleramt als Anlaufstelle und nicht etwa das AA. Alle entsandten Angehörigen unserer StäV waren für die Zeit ihrer Dienstleistung in Ost-Berlin ins Kanzleramt versetzt worden und kamen nahezu sämtlich aus den Bonner Ministerien und dem Senat von Berlin-West. Das BMVg entsandte als einziges Ressort allerdings keine Bediensteten.

Welche Funktion hatten Sie damals an der StäV inne und in welchem Zeitraum haben Sie dort gearbeitet?

Ich arbeitete von 1985—1990 in der Rechtsabteilung als Sachbearbeiter und war u.a. für die Betreuung von in der DDR inhaftierten Bundesbürgern und Westberlinern u.a. durch Besuche im Gefängnis und Anwesenheit bei Gerichtsverhandlungen zuständig sowie außerdem in einer einem Konsulat ähnlichen Arbeitseinheit, die allerdings keine Visa an Drittausländer aus der DDR erteilen durfte. Anträge hierzu von Ausländern, die das Bundesgebiet oder Berlin- West besuchen wollten, nahmen wir wohl entgegen, leiteten diese aber an die Ausländerbehörde in Berlin-West weiter, bei der darüber entschieden wurde und uns ggf. die Visa zur Aushändigung an die Antragsteller (als Blattvisum) durch unseren StäV-Fahrer zugestellt wurden. Daneben beschafften wir Personenstandsurkunden aus der DDR und waren bei Personennachforschungen behilflich.

Vier Wochen vor der deutschen Einheit wurde ich als Kanzler an die Botschaft Guatemala- Stadt versetzt.

 

 

© picture alliance Soldaten des Wachregiments hissen am 20. Juni 1974 im Hof des Staatsratsgebäudes in Ostberlin die Fahnen der Bundesrepublik Deutschland (r) und der Deutschen Demokratischen Republik.

Wie kann man das Leben und Arbeiten unter diesen schwierigen Bedingungen in der Ständigen Vertretung beschreiben? War eine normale Kommunikation überhaupt möglich, wenn man damit rechnen musste, auf Schritt und Tritt abgehört zu werden?


Allen StäV-Angehörigen war bekannt, dass die Staatssicherheit (Stasi) uns nahezu immerzu im Visier hatte. Wir waren durch die analoge Anwendung des WÜD gegen Übergriffe staatlicher Stellen geschützt, mussten jedoch mit der Tatsache leben, daß wir auch in unseren Wohnungen (es bestand Residenzpflicht für Ost- Berlin) abgehört wurden— nicht nur am Telefon, sondern auch durch Wanzen. Wir fanden dennoch Wege und Möglichkeiten, u.a. bei Reisen in der DDR mit „normalen" Bürgern ins Gespräch zu kommen. Hervorzuheben sind bis heute bestehende Kontakte zu Malern, Schauspielern und kirchlich tätigen Menschen, die in der Regel unverdächtig waren, der Stasi zuzuarbeiten. Nach dem Ende der DDR zeigte sich aber vereinzelt, dass es auch hier sogenannte „Inoffizielle Mitarbeiter" (IM) gegeben hatte. Vom Vorteil für uns war die uneingeschränkte Möglichkeit, in der DDR die landschaftlichen Schönheiten und kulturellen Stätten zu besuchen, was die meisten für die bisweilen bedrückende Situation im geteilten Berlin entschädigte.

In der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik in Ostberlin kam es ab Mitte der 70-er Jahre zu sogenannten „Botschaftsbesetzungen“, bei denen DDR-Bürger ihre Ausreise erzwingen wollten. Wie liefen diese Besetzungen ab und hatten sie Erfolg?

Bei dem Problem der „Botschaftsbesetzer" hatte sich, da es sich immer wieder stellte, eine Kontaktschiene zu den SED-Stellen über den hinlänglich bekannten, inzwischen verstorbenen Ost-Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Vogel ergeben. Dieser konnte in vielen Fällen die Ausreisen ermöglichen, oft auch gegen „Freikaufzahlungen" durch das damalige Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen (BMB). Eher selten konnten die Menschen, die ihre Ausreise durch „sich-festsetzen" in unseren Diensträumen erzwingen wollten, überzeugt werden, die StäV zu verlassen und ihre Wünsche zur Ausreise bei den zuständigen Behörden formal zu wiederholen, wenn über das Büro Vogel eine Zusage zur Ausreise gegeben worden war.

Zu den Botschaftsbesetzungen im Sommer 1989 in Prag, Warschau und Budapest kam für die StäV eine ähnliche Besetzung von mehr als 100 Personen, obwohl die Fluchtwelle über Ungarn bereits lief. Dadurch war die StäV nicht mehr arbeitsfähig und mußte vorübergehend schließen. Auch hier konnte noch über das Büro Vogel eine Lösung gefunden werden. Durch den Mauerfall am 9.11.89 war das Problem dann obsolet geworden.



Wie haben Sie die Umbruchphase und die Zeit des Mauerfalls bis hin zur endgültigen Schließung der StäV erlebt?

Spätestens nach der Öffnung der österreichisch-ungarischen Grenze war uns klar, dass die Existenzberechtigung der DDR auf absehbare Zeit zuende gehen würde. Meine Frau und ich waren bei der Großdemo auf dem Berliner Alexanderplatz am 4.11.89 dabei. Der Mauerfall am 9.11.89 hat uns in unserer Einschätzung bestätigt. Wir haben an diesen historischen Abendstunden mitten unter hunderten DDR-Bürgern am Checkpoint Charlie (der nahe zu unserer Wohnung in der Leipziger Straße lag) verbracht. Die vielen Eindrücke damals von fassungslosem Staunen, Begeisterung sowie ungläubigen Gesichtern auf Seiten der DDR-Bevölkerung und ratloser Verunsicherung bei den Grenzern der NVA in der langen Nacht werden wir und unsere beiden Söhne nie vergessen.

Die Momente und Ereignisse von selbst erlebter deutscher Geschichte waren für mich und meine Familie eine Bereicherung. Als ich im September 1985 von Paris nach Ost-Berlin versetzt wurde, habe ich es nie für möglich gehalten, daß wir fünf Jahre später Zeugen der sich abzeichnenden und dann vollendeten deutschen Einheit werden sollten.

Vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Christine Weber-Neumann