Jürgen Handloegten (seit Juli 2006 im Ruhestand, zuletzt Kanzler in Riga) | „Die Momente und Ereignisse von selbst erlebter deutscher Geschichte waren für mich und meine Familie eine Bereicherung“ |
Herr Handloegten, im Jahr 1972 wurde der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR unterschrieben. Darin war auch die Einrichtung von Ständigen Vertretungen festgelegt worden. 1974 nahmen sie ihren Betrieb auf. Was ist der genaue Unterschied zu Botschaften?
Der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR von 1972 beinhaltete die Anerkennung der DDR als eigenen Staat, jedoch von Seiten der Bundesregierung nicht die explizite Anerkennung der DDR als Ausland. Schon damals hatte die DDR zum Ausdruck gebracht, dass die Einrichtung von Ständigen Vertretungen in Ost-Berlin bzw. Bonn nur ein Zwischenziel zum Austausch von regulären Botschaften im Sinne des WÜD bedeuten sollte. Dieses Ziel hatte die DDR-Regierung nahezu bis zum Ende ihres Bestehens immer wieder betont.
Die Bundesregierung blieb bei ihrer Position, dass der Austausch von Botschaften nicht in Frage käme, weil es auf deutschem Boden keine deutschen Botschaften geben könne. Konsularische Befugnisse wie bei Botschaften gab es zudem nicht. Die DDR setzte sich allerdings mit ihrer Absicht durch, die StäV in Berlin-Ost völlig wie eine ausländische Botschaft zu behandeln. Das entsandte Personal aus Bonn und Berlin-West erhielt daher sogenannte Protokollausweise, wodurch für uns allerdings ein jederzeit freier Zugang nach Berlin-West gewährleistet war. Nur der Leiter unserer Vertretung besaß einen Diplomatenpass, alle übrigen Angehörigen der StäV Dienstpässe. Unsere Dienst- und privaten PKWs erhielten die roten CD-Nummernschilder, das Geschäftspersonal ähnliche Sonderkennzeichen. Die DDR-Seite nahm allerdings hin, dass unser Personal mit den in der bundesdeutschen Verwaltung üblichen Dienstbezeichnungen in die allgemeine Diplomatenliste aufgenommen wurde. (Leiter als StS, die übrigen als Min.Räte, Oberregierungsräte, Amtsräte, bzw. - innen etc.)
De facto genossen wir wie die Angehörigen der Botschaften ausländischer Staaten analog zum WÜD die dort festgelegten Privilegien wie auf der anderen Seite auch die DDR- Diplomaten in Bonn, die dort allerdings zur Anmeldung in einem Annex zur Bonner Dipl.-Liste die international üblichen Bezeichnungen führten. (I.Sekretär, Handelsrat etc.)
Die DDR machte zur Auflage, dass für uns die alleinige offizielle Anlaufstelle das Ost-Berliner Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA) sein musste. Die DDR-StäV in Bonn hatte dagegen ausschließlich das Bundeskanzleramt als Anlaufstelle und nicht etwa das AA. Alle entsandten Angehörigen unserer StäV waren für die Zeit ihrer Dienstleistung in Ost-Berlin ins Kanzleramt versetzt worden und kamen nahezu sämtlich aus den Bonner Ministerien und dem Senat von Berlin-West. Das BMVg entsandte als einziges Ressort allerdings keine Bediensteten.
Welche Funktion hatten Sie damals an der StäV inne und in welchem Zeitraum haben Sie dort gearbeitet?
Ich arbeitete von 1985—1990 in der Rechtsabteilung als Sachbearbeiter und war u.a. für die Betreuung von in der DDR inhaftierten Bundesbürgern und Westberlinern u.a. durch Besuche im Gefängnis und Anwesenheit bei Gerichtsverhandlungen zuständig sowie außerdem in einer einem Konsulat ähnlichen Arbeitseinheit, die allerdings keine Visa an Drittausländer aus der DDR erteilen durfte. Anträge hierzu von Ausländern, die das Bundesgebiet oder Berlin- West besuchen wollten, nahmen wir wohl entgegen, leiteten diese aber an die Ausländerbehörde in Berlin-West weiter, bei der darüber entschieden wurde und uns ggf. die Visa zur Aushändigung an die Antragsteller (als Blattvisum) durch unseren StäV-Fahrer zugestellt wurden. Daneben beschafften wir Personenstandsurkunden aus der DDR und waren bei Personennachforschungen behilflich.
Vier Wochen vor der deutschen Einheit wurde ich als Kanzler an die Botschaft Guatemala- Stadt versetzt.
| © picture alliance Soldaten des Wachregiments hissen am 20. Juni 1974 im Hof des Staatsratsgebäudes in Ostberlin die Fahnen der Bundesrepublik Deutschland (r) und der Deutschen Demokratischen Republik. |