Mit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag ist erstmals ein ständiger, unabhängiger internationaler Gerichtshof geschaffen worden, der die schwersten Verbrechen, welche die Weltgemeinschaft als Ganzes berühren, verfolgt. Seither müssen sich grundsätzlich auch Staats-und Regierungsrechts für ihre Handlungen strafrechtlich verantworten. Das Römische Statut des IStGH ist deshalb zu Recht als Meilenstein des Völkerrechts bezeichnet worden.

Lesen Sie dazu ein aktuelles Interview mit dem Leiter der Arbeitseinheit Internationaler Strafgerichtshof, Herrn Lars Leymann.



Der IStGH existiert seit 12 Jahren. Was wurde Ihrer Meinung nach in dieser Zeit erreicht?

Mit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag ist erstmals ein ständiger, unabhängiger internationaler Gerichtshof geschaffen worden, der die schwersten Verbrechen, welche die Weltgemeinschaft als Ganzes berühren, verfolgt. Seither müssen sich grundsätzlich auch Staats-und Regierungschefs für ihre Handlungen strafrechtlich verantworten. Das Römische Statut des IStGH ist deshalb zu Recht als Meilenstein des Völkerrechts bezeichnet worden.

Seit dem Inkrafttreten des Römischen Statuts durch die Ratifikation der ersten 60 Vertragsstaaten hat sich die Anzahl der beigetretenen Staaten mehr als verdoppelt. Der IStGH ist zu einem wichtigen Faktor in den internationalen Beziehungen geworden. Kommt es heute auf der Welt zu schwersten Verbrechen, wird automatisch auch an eine Befassung durch den IStGH gedacht.

Der IStGH ist innerhalb weniger Jahre, ohne dass auf vergleichbare Fälle zurückgegriffen werden konnte, als völlig neues Gericht errichtet worden. Heute ist er ein vollständig funktionsfähiger Gerichtshof. Ein wichtiger Erfolg war in diesem Zusammenhang das erste Urteil, welches der IStGH am 14. März 2012 im Verfahren gegen den früheren kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga ausgesprochen hat. Lubanga wurde wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindersoldaten für schuldig befunden und dafür am 10. Juli 2012 zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Außerordentlich bedeutsam waren außerdem die auf der ersten Überprüfungskonferenz in Kampala vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 beschlossenen Änderungen des Römischen Statuts, mit denen die Gerichtsbarkeit des IStGH auf das Verbrechen der Aggression erweitert wurde. Die Bundesrepublik Deutschland hat als einer der ersten Vertragsstaaten des Römischen Statuts diese Änderungen am 3. Juni 2013 ratifiziert.

Deutschland ist nach Japan der größte Beitragszahler für den IStGH und engagiert sich zusätzlich für den sog. Opferschutzfonds. Wie muss man sich das vorstellen?

Die Bundesrepublik Deutschland leistet im Jahr 2015 Beitragszahlungen in Höhe von über 14 Millionen Euro an den IStGH. Mit den Zahlungen der Vertragsstaaten finanziert der IStGH neben den laufenden Personal-und Sachkosten auch das Zeugenschutzprogramm des Gerichtshofes („Victims and Witnesses Unit“).

Neben dem IStGH wurde gemäß Art. 79 des Römischen Statuts der Opferschutzfond („The Trust Fund for Victims“) eingerichtet. Er unterstützt Hilfsprojekte für Personen, die selbst oder Angehörige von Opfern schwerster Verbrechen sind. Dies erfolgt einerseits durch die Umsetzung von Projekten der Wiedergutmachung des Gerichtshofes sowie durch die selbstständige Einführung oder Förderung von Programmen, die den physischen, psychischen oder materiellen Bedürfnissen der Opfer dienen. Hierbei kann der Fond auch unabhängig von einer Verurteilung durch den IStGH tätig werden.

Die Bundesrepublik Deutschland beteiligte sich bisher an diesem Fond mit freiwilligen Beiträgen in Höhe von insgesamt 3,2 Millionen Euro und ist damit einer der größten Förderer.

Die gegenwärtig vor dem IStGH anhängigen Fälle betreffen ausschließlich Afrika. Ist die Aufklärung der Verbrechen der Welt durch den Gerichtshof einseitig?

Diese Einschätzung ist nicht korrekt.

Afrikanische Staaten gehörten von Anfang an zu den wichtigsten Unterstützern des IStGH. Mit 33 Staaten bildet Afrika die größte regionale Gruppe innerhalb der Vertragsstaaten.

Viele der Staaten gerade auch aus Afrika verstehen den Gerichtshof als Chance der Aufklärung schwerster Verbrechen. Dies entspricht der Zielsetzung des Gerichtshofes: das Fördern der universellen Rechtsstaatlichkeit und die Möglichkeit, den Opfern schwerster Verbrechen vor einem unparteiischen Gericht rechtliches Gehör zu verschaffen.

Die meisten der Fälle, die derzeit am IStGH untersucht werden, sind von den jeweiligen afrikanischen Staaten selbst herangetragen worden (sog. „Staateneigenüberweisung“) oder dem IStGH vom Sicherheitsrat der VN zugewiesen worden. Zuletzt hat die Zentralafrikanische Republik am 30. Mai 2014 dem IStGH eine Situation auf ihrem Staatsgebiet dem IStGH unterbreitet.

Die Anklagebehörde führt im Übrigen Voruntersuchungen in vielen Staaten weltweit durch. Im Anschluss an diese Untersuchungen wird sie entscheiden, ob formelle Ermittlungen eingeleitet werden sollen.

Vor der Gründung des IStGH gab es bereits die internationalen Straftribunale für Jugoslawien und Ruanda. Was ist der wesentliche Unterschied?

Die Tribunale haben mit dem Gerichtshof gemein, dass sie der Verfolgung und Aufklärung schwerster Verbrechen dienen.

Die internationalen Straftribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda sind jedoch von dem Sicherheitsrat als Unterorgane geschaffen, welcher durch die Auswahl der Richter und Ankläger Einfluss behält sowie die Möglichkeit, diese Tribunale jederzeit wieder zu schließen.

Der IStGH hingegen ist eine von den Vereinten Nationen unabhängige internationale Organisation und wurde durch einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag der Mitgliedsstaaten dem sog. Römischen Statut errichtet. Das bedeutet, dass es jedem Staat frei stand und steht, sich der Gerichtsbarkeit des IStGH durch Unterzeichnung und nachfolgende Ratifikation des Römischen Statuts oder Beitritt zu unterwerfen.

Auch ist der IStGH nicht an bestimmte vergangene Ereignisse in bestimmten geographischen Gegenden gebunden, sondern potentiell universal und in die Zukunft gerichtet tätig.

Die Staaten, die das Römische Statut als völkerrechtlichen Vertrag vereinbart haben, bilden die „Versammlung der Vertragsstaaten“ und sind die Dienstherren aller Organe des Gerichts. Wie ist der IStGH aufgebaut?

Der Gerichtshof setzt sich zusammen aus dem Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten Sang-Hyun Song (Rep. Korea), der 1. Vizepräsidentin Sanji Mmasenono Monageng (Botsuana) und dem 2. Vizepräsidenten Cuno Jakob Tarfusser (Italien), der Vorverfahrensabteilung mit sieben Richtern, der Hauptverfahrensabteilung, wo sechs Richter tätig sind, der Rechtsmittelabteilung mit fünf Richtern und der Anklagebehörde bestehend aus der Anklägerin Fatou Bensouda (Gambia) und dem stellvertretenden Ankläger James Stewart (Kanada). Weiteres Organ der Verwaltung des IStGH ist die Kanzlei, welche dem Präsidenten untersteht und der die Verwaltung des Gerichtshofes obliegt. Der gegenwärtige Kanzler ist Herman von Hebel (Niederlande).

Anlässlich der Wahl des Richters am Bundesgerichtshof Prof. Bertram Schmitt zum neuen Richter am Internationalen Strafgerichtshof sagte Außenminister Frank-Walter Steinmeier, dass die breite Unterstützung in der Vertragsstaatenversammlung ein Zeichen dafür sei, dass Deutschlands aktiver Einsatz für einen wirkungsvollen und unabhängigen Internationalen Strafgerichtshof anerkannt werde. Was erhofft sich Deutschland durch die Amtsübernahme von Richter Schmitt am IStGH?

Der Erfolg des IStGH ist bedingt durch die Qualität seiner Arbeit. Um diese trotz der kontinuierlich steigenden Arbeitsbelastung zu sichern, benötigt der IStGH hochqualifizierte Richter, die dank jahrelanger Erfahrung in besonders hohem Maße mit Strafverfahren vertraut sind.

Prof. Schmitt war nach Stationen am Landgericht Darmstadt und Oberlandesgericht Frankfurt seit 2005 als Strafrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe tätig. Parallel dazu nahm er Aufgaben als ad hoc-Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und Honorarprofessor an der Universität Würzburg wahr.

Professor Schmitt wird mit seinen herausragenden Qualifikationen und seiner mehr als 23 Jahren Erfahrung als Strafrichter einen unschätzbaren Beitrag zur Aufgabenerfüllung des IStGH leisten.



In der Präambel des Römischen Statuts heißt es, die Vertragsstaaten seien entschlossen, die Achtung und die Durchsetzung der internationalen Rechtspflege dauerhaft zu gewährleisten. Wie erfolgt die Durchsetzung des Völkerstrafrechts in der Bundesrepublik Deutschland?

Das Römische Statut legt in Artikel 17 das sog. „Komplementaritätsprinzip“ fest. Danach hat der IStGH die Gerichtsbarkeit nur dann, wenn ein Staat, der selbst Gerichtsbarkeit darüber hat, nicht gewillt oder in der Lage ist, die Tat ernsthaft zu ermitteln und zu verfolgen.

Das Komplementaritätsprinzip hat die – durchaus erwünschte - Wirkung, dass viele Vertragsstaaten die Tatbestände des Römischen Statuts auf nationaler Ebene unter Strafe stellen. Bereits im Jahre 2002 ist die Bundesrepublik Deutschland diesen Schritt gegangen und hat das Völkerstrafgesetzbuch eingeführt.

Diese Ergänzung der Arbeit des IStGH auf nationaler Ebene ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Beendigung der Straflosigkeit und der Verhütung schwerster Verbrechen.

Ende des vergangen Jahres wurde die Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien“ gegründet. Was sind ihre Aufgaben und Ziele?

Als Ort der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse 1945/46 und der Anwendung der in den Strafprozessen erstmals angewandten Nürnberger Prinzipien:

* Jede Person, welche ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.

* Folgende Verbrechen sind als völkerrechtliche Verbrechen strafbar: a) Verbrechen gegen den Frieden b) Kriegsverbrechen c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

* Auch wenn das nationale Recht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine Strafe androht, ist der Täter nach dem Völkerrecht strafbar.

* Auch Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.

* Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.

* Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.

* Die Mittäterschaft zur Begehung der genannten Verbrechen stellt ebenfalls ein völkerrechtliches Verbrechen dar.

gilt Nürnberg als Wiege des modernen Völkerstrafrechts.

Der Auftrag der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien ist es, einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts zu leisten und so den internationalen Frieden sichern zu helfen.

Ihr Aufgabenprofil umfasst interdisziplinäre Forschung, zielgruppenspezifische Trainings- und Beratungsangebote und Menschenrechtsbildung. Sie soll außerdem ein internationales Forum für Praktiker und Theoretiker des Völkerstrafrechts, Diplomaten, Multiplikatoren und für die Zivilgesellschaft zu aktuellen Fragen des Völkerstrafrechts sein.

Damit wird die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien die Arbeit des IStGH in wichtigen Bereichen ergänzen und unterstützen.

Herr Leymann, die Rundbriefredaktion dankt Ihnen für dieses Gespräch.